AGB

1.1 GültigkeitFür das vorliegende Geschäft und alle künftigen Geschäfte gelten nebenden im Angebot aufgeführten besonderen Bedingungen grundsätzlich dienachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Durch dieAuftragsbestätigung werden entgegenstehende Einkaufsbedingungendes Käufers ausser Kraft gesetzt.

1.2. VersandDie Abnahme des Werkstücks erfolgt bei Abholung bzw. Lieferung.Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich,spätestens aber innerhalb von zwei Tagen nach Empfang der Ware, erfolgt sind.

1.3 MündlichevereibarungenGeschäftsvereinbarungen durch Telefon oder mündliche bedürfen zurRechtsgültigkeit einer schriftlichen Form. Die Abgabe der Werkstücke mussschriftlich (mit Lieferschein) erfolgen.

1.4 HaftungWir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden. Für Schäden an den zuschweißenden Werkstücken, die durch Rissbildung und Materialermüdungentstehen übernehmen wir keine Haftung. STN haftet nicht für Schäden,ausser wenn diese auf Vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltenvon Angestellten beruhen.

1.5 ZahlungBei Neukunden wird eine Anzahlung von 1/3 des Schweissauftrages,bei Abholung gefordert. Rechnungsabzüge bedürfen einer besonderenVereinbarung. Die Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen Tagenohne Abzüge bezahlt werden. Bei Überschreitung des Zahlungszielesberechnen wir 13.5% Darlehenszinsen.

1.6 Höhere GewaltBei Betriebsausfall durch unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) kannkeine fristgerechte Reparatur gewährt werden.

1.7 DatenspeicherungIhre Daten speichern wir für internen Gebrauch. (gem. § 23 BDSG)

1.8 VersandschädenDer Versand aller Waren erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.Für Bruch, Beschädigung oder Verlust auf dem Transport wird keine Haftungübernommen, (Außer: Sie nutzen unser Lieferservice) sie sind bei denBeförderungsträgern zu reklamieren.

1.9 EinkaufsbedingungenUnsere Geschäftsbedingungen setzen alle Einkaufsbedingungen unsererKunden außer Kraft.

2 Verkaufs- Liefer- Zahlungsbedingungen:

2.1 Allgemeines, GeltungsbereichAlle Lieferungen erfolgen nur zu nachstehenden Bedingungen;entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichendeBedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hättenausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungengelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unserenVerkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferungan den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen, die zwischenuns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Verkaufsbedingungengelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Etwaige Ungültigkeiteinzelner Bedingungen hat nicht die Ungültigkeit der übrigen Bedingungen zurFolge. Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

2.2 Angebot, AngebotsunterlagenUnsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, dass sie alsrechtsverbindliches Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren sind. An einsolches Angebot halten wir uns 14 Tage gebunden. An Abbildungen,Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir unsEigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemachtwerden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als"vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Bestellerunserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

2.3 Preise, ZahlungsbedingungenSofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird derKaufpreis mit dem Zugang der Rechnung fällig. Er muss innerhalb von 14Tagen gezahlt werden, danach tritt Verzug gem. § 284 Abs.3 BGB ein, sodass wir berechtigt sind, Verzugszinsen mit 5% über dem Basiszinssatz zuberechnen (§ 288, Abs. 1 Satz 1 BGB). Bei Nachweis eines höherenVerzugsschadens sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüchevon uns anerkannt sind.

2.4 Lieferung, LieferzeitUnsere Lieferungen erfolgen in handelsüblicher Beschaffenheit. Teillieferungensind zulässig. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten setzt dieAbklärung aller technischen Fragen voraus. Kommt der Besteller inAnnahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wirberechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschl. etwaigerMehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eineszufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache indem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

2.5 MängelgewährleistungDie Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinennach § 377,378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheitenordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein von uns zu vertretender Mangelder Kaufsache vorliegt, sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Zu einerMängelbeseitigung sind wir nicht zu verpflichten. Sind wir zur Ersatzlieferungnicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese überangemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oderschlägt in sonstiger Weise die Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nachseiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) odereine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüchedes Bestellers gleich aus welchen Rechtsgründen ausgeschlossen.Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbstentstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn odersonstige Vermögensschäden des Bestellers. VorstehendeHaftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz odergrober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Bestellerwegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft. Schadensersatzansprüchewegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Sofern wirfahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzten,ist unsere Ersatzpflicht auf den den vertragstypischen, vorhersehbaren Schadenbegrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet abGefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch fürAnsprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche ausunerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

2.6 GesamthaftungEine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Abs. 4 - Abs. 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Die Regelung gem. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gem. ;§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögenoder zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossenoder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unsererAngestellten , Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

2.7. EigentumsvorbehaltssicherungWir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang allerZahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten desBestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsachezurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt keinRücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag.Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, derVerwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglichangemessener Verwertungskosten anzurechnen. Der Besteller ist verpflichtet,die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese aufeigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zumNeuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlichsind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. BeiPfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglichzu benachrichtigen, damit wir Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweitder Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichenKosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für denuns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache imordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetztalle Forderungen in Höhe des Faktura - Endbetrages (einschl. MwSt) ab, die ihmaus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, undzwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auchnach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbsteinzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, dieForderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinenZahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht inZahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aberdies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenenForderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichenAngaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern(Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsachedurch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mitanderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir dasMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zuden anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wiefür die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen,uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir dasMiteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zuden anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers alsHauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller unsanteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandeneAlleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

2.8 KreditwürdigkeitErhalten wir nach Abschluss des Vertrages Auskünfte, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir für unsere künftigen Leistungen Vorkasse verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn wir erfahren, dass Wechsel oder Schecks nicht eingelöst worden sind. In derartigen Fällen, werden alle unsere Rechnungen sofort fällig. Für noch laufende Wechsel oder sonstige ausstehende Beträge können wir Sicherheit verlangen.

2.9 Gerichtsstand, ErfüllungsortSofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.